Geldzuwendungen müssen an die Stadtkasse der LHS Stuttgart, BW-Bank, IBAN: DE28 6005 0101 000 2 0024 08 BIC: SOLADEST, unter Angabe eines Buchungszeichens eingezahlt werden. Das notwendige Buchungszeichen ist bei der begünstigten Schule zu erfragen. Gleichzeitig ist dem Schulverwaltungsamt (GZ: 40-1.20) in einem formlosen Schreiben die Höhe der Zuwendung, der Spender (Name und Adresse) und der Verwendungszweck mitzuteilen.

Über die Annahme der Geldzuwendung entscheidet der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der LHS Stuttgart, anschließend wird die Spendenbescheinigung von der Stadtkämmerei ausgestellt, die der Spender für steuerliche Zwecke verwenden kann; sie wird ihm vom Schulverwaltungsamt übersandt.

Über die Annahme von
Sachzuwendungen entscheidet ebenfalls der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der LHS Stuttgart. Nach Beschlussfassung über die Annahme einer Sachzuwendung wird die Spendenbescheinigung ausgestellt, die der Spender für steuerliche Zwecke verwenden kann; sie wird ihm vom Schulverwaltungsamt übersandt.

Wird der Schule eine Leistung oder ein Sachgegenstand von Firmen oder Dritten gespendet, ist dies dem Schulverwaltungsamt (GZ: 40-2.26) in einem formlosen Schreiben mitzuteilen. Es ist grundsätzlich zu beachten, dass der Wert der Sachzuwendung durch den Spender „zu belegen ist“ (Proformarechnung, Kaufbeleg, Darlegung der Ermittlung des Zeitwerts).